14:32 Uhr / 21.03.2022
Die Europäische Kommission leitete Mitte März eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der RoHS-Richtlinie ein. Unternehmen, aber auch Behörden und Verbände können sich bis zum 2. Juni 2022 an der Konsultation beteiligen. Die EU-Richtlinie 2011/65/EU dient der Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten.
Sie hat damit auch direkte Auswirkungen auf elektrische/elektronische Spielwaren. Die Richtlinie 2011/65/EU (RoHS 2) löste am 3. Januar 2013 die Vorläufer-Richtlinie 2002/95/EG (RoHS 1) ab. Beide Richtlinien werden inoffiziell mit RoHS abgekürzt (Restriction of Hazardous Substances‚ Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe).
Die Überarbeitung von RoHS betrifft mehrere Punkte:
- Maßnahmen zur Förderung des Recyclinganteils
- Kohärenz mit anderen Rechtsvorschriften wie REACH oder der Spielzeugrichtlinie
- Beschränkungen chemischer Stoffe
- Ausnahmen von Beschränkungen, möglicherweise um sie auf eine begrenztere Range von
- Produkten anzuwenden
- Marktüberwachung
- Regeln für den elektronischen Geschäftsverkehr zur Bekämpfung unseriöser Online-Händler
Der Deutsche Verband der Spielwarenindustrie (DVSI) und die anderen europäischen Spielwaren-Verbände wollem sich mit Toy Industries of Europe (TIE) und anderen Branchenorganisationen beraten, um eine europäische Antwort und die Empfehlung für TIE-Mitglieder zu erarbeiten.
Quelle: DVSI